Das Finanzamt ermittelt in Social-Media-Netzwerken
Müssen Blogger, Influencer, YouTuber und Co eigentlich Steuern zahlen? Ja, selbstverständlich! Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum; und es ist auch kein steuerfreier Raum. Brisant wird das Thema, weil es sich bei diesen Berufen um neue Tätigkeiten handelt, die nun auch im Fokus der Finanzämter stehen.
Worum geht es?
Auch steuerlich gelten auf den virtuellen Marktplätzen dieselben Gesetze, wie in der realen Wirtschaft. Im Dschungel der Online-Plattformen glauben sich viele Akteure in sicherer Deckung. Doch der Schein trügt! Diese bittere Erfahrung mussten vor einigen Jahren bereits Ebay-Powerseller und AirBnB-Vermieter machen. Auch sie standen zuvor lange Zeit unter Beobachtung der Finanzverwaltung, bis die Prüfer zuschlugen und erhebliche Nachzahlungen flossen. Nun kommen die Einschläge auch im Social-Media-Bereich näher.
Im Fokus der Finanzämter
Das Bayerische Landesamt für Steuern veröffentlichte im Mai einen FAQ-Katalog mit der Überschrift „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Influencer/
Interessant hieran ist meines Erachtens, dass die Finanzverwaltung ganz gezielt die Zielgruppe der Internetakteure anspricht und sie über ihre steuerlichen Pflichten informiert. Das Schreiben enthält erste Basics zu den relevanten Steuerarten. Es wird bereits darauf hingewiesen, welche Folgen aus der Verletzung steuerlichen Plichten folgen. Und die sind nicht ohne. Hierzu gehören Bußgelder, Zwangsgelder und Zinsen. In schweren Fällen sind sogar der Führerscheinentzug und auch Haftstrafen möglich.
Undercover in sozialen Netzwerken
Schon im Juni 2019 hat sich die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen ausführlich zur Nutzung von sozialen Netzwerken zur Sachverhaltsermittlung durch die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung geäußert. Hiernach hält die Verwaltung die Ermittlungen im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken grundsätzlich nicht nur für geeignet, sondern sogar auch für erforderlich, um steuerlich erhebliche Sachverhalte vollständig aufzuklären.
Wörtlich heißt es in dieser Kurzinformation: „Neben der Kenntniserlangung in Bezug auf Tatsachen, die unmittelbar steuerlich relevant sind (unbekannte Einnahmequellen, Höhe der Einnahmen, etc.), dienen Ermittlungen auch der Erkenntnis von Hilfstatsachen, die Hinweise oder Schlüsse auf unmittelbar steuerlich relevanten Tatsachen geben oder zulassen können.“
Im Chat mit einem Betriebsprüfer?
Nun sollen die Prüfer also auch in sozialen Netzwerken ermitteln und hierzu sogar pseudonymisierte Kontaktanfragen stellen dürfen. Dies geht ebenfalls aus der Kurzinformation der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen hervor.
Gegenstand der Ermittlungen sind die veröffentlichten Informationen der Profilinhaber sowie die hierzu hinterlassenen Kommentare anderer Nutzer. Hierbei geht es insbesondere um die Informationen, die außerhalb des geschützten Raums preisgegeben werden und von Dritten in Abstufungen, wie zum Beispiel Abonnent, Freund, Mitglied wahrgenommen werden können. Diese Ermittlungen sollen der gewöhnlichen Internetrecherche entsprechen.
Die Finanzverwaltung sieht in der Nutzung sozialer Medien zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage grundsätzlich rechtlich keine Bedenken. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nach ihrer Auffassung im Besteuerungsverfahren berücksichtigt werden. Die OFD Nordrhein-Westphalen weist aber bereits darauf hin, dass auf ein rechtmäßiges Verhalten der Prüfer zu achten ist.


Zeit für Realtalk!
Alles ist im Netz und online verfügbar. Die Kennzeichnung als „Werbung“, die Verlinkung von Freunden und Partnern, Affiliate-Links, Produktpreise; alles ist einsehbar. Mittels Internetrecherche oder Auskunftsersuchen an die Geschäftspartner hat das Finanzamt daher bereits einen recht guten Einblick über die Tätigkeit der Online-Akteure. Gut beraten ist also, wer den Tatsachen ins Auge blickt und sich um seine steuerlichen Aspekte kümmert; rechtzeitig!
Informationen hierzu findest du in meinem Einsteigerleitfaden „Vom Influencer zum Insolvenzer“. Mit diesem provokanten Titel möchte ich Bewusstsein für die steuerlichen Pflichten und die Risiken schaffen. Diese können bis zur Insolvenz führen, von deren Auswirkungen dann auch bisher unbeteiligte Familienmitglieder betroffen sein können. In dem Buch vermittele ich Grundwissen; es soll dir aber auch zudem als Nachschlagewerk dienen und liefert zudem zahlreiche Muster und Checklisten im Anlagenteil.
Fazit
Machen wir uns nichts vor; auch wir recherchieren doch vor einem Pitch, einer Prüfung oder einem Vorstellungsgespräch, wer unsere Gesprächspartner sind. Auch das Finanzamt hat schon immer öffentlich zugängliche Informationen ausgewertet. Die Einschläge kommen nun näher. Gut beraten ist, wer seine Buchführung und seine Steuern im Griff hat. Als Unternehmer solltest du aber eigentlich schon aus eigenem Interesse deine Zahlen stets im Griff haben.
Weiter Informationen:
Link zum Bayerischen Landesamt für Steuern
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Influencer/
Buch „Vom Influencer zum Insolvenzer“, ISBN-13: 9783750478497
https://www.bod.de/buchshop/vom-influencer-zum-insolvenzer-ralph-homuth-9783750478497
Autor

Ralph Homuth, LL.M. ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Hamburg. Als Pionier befasst er sich mit den steuerlichen Aspekten rund um den Social-Media-Bereich. Hier sieht er zahlreiche Parallelen zur Filmbranche, in der er viele Jahre tätig war. Seine Spezialgebiete sind Medienunternehmen und das internationale Steuerrecht. Er gilt als Experte für Blogger, Influencer, Let´s Player, YouTuber & Co.